AGB - DLS Umzugsservice

 

1. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

BEAUFTRAGUNG EINES FRACHTFÜHRERS

 

Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen.

 

ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN

 

Leistungen und Aufwendungen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren oder nicht angezeigt wurden, werden

gesondert in Rechnung gestellt. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss

erweitert wird. Grundlegend sind bei Frachtleistungen über 250 km Übernachtungs- / Verpflegungspauschalen von 45,- € /

pro Mitarbeiter anrechenbar. Kosten für Maut- und Frachtzusätze sind, sofern nicht vertraglich vereinbart, nach

tatsächlichen Bedarf abzugleichen.

 

MISSVERSTÄNDNISSE

 

Für Missverständnisse, die durch Weisungen und Mitteilungen des Auftraggebers entstehen und solche, die an andere zu

ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Mitarbeiter von DLS Umzugsservice, haftet der Auftraggeber.

 

SICHERUNG BESONDERS TRANSPORTEMPFLICHER GÜTER

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten fachgerecht für den

Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht

verpflichtet.

 

ELEKTRO- UND INSTALLATIONSARBEITEN

 

Die Mitarbeiter der Firma DLS Umzugsservice führen keine Elektro-, Gas- und sonstigen Installationsarbeiten

(auch an EDV) durch.

 

ÜBERPRÜFUNGSPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS

 

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung

irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.

 

FÄLLIGKEIT DES VEREINBARTEN ENTGELDES

 

Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der

Verladung fällig. Der Rechnungsbetrag kann auch vorab auf das Konto der Firma DLS Umzugsservice überwiesen werden.

Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist die Firma DLS Umzugsservice berechtigt, den Umzug

zu stoppen und auf Kosten des Absenders einzulagern, § 419 findet entsprechende Anwendung.

 

TRINKGELDER

 

Trinkgelder an die Mitarbeiter und Umzugshelfer sind nicht in der Rechnung von DLS Umzugsservice anrechenbar.

 

LAGERVERTRAG

 

Der Kunde hat die Lagerkosten vor Beladung des Transportfahrzeuges an die DLS Umzugsservice zu zahlen. Eine Beladung

des Transportfahrzeuges erfolgt erst bei Geldeingang bei der DLS Umzugsservice.

Im Falle der Lagerung gelten die allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Auf Verlangen des

Auftraggebers können diese eingesehen werden.

 

VEREINBARUNG RECHT

 

Es gilt deutsches Recht.

 

AUFRECHNUNG

 

Gegen Ansprüche der Firma DLS Umzugsservice ist eine Aufrechnung nur mit fälligem Gegenansprüchen, die unbestritten

oder rechtskräftig sind möglich.

 

UMZUGSVERTRAG

 

Der Umzugsvertrag kommt durch die Annahmen des Kunden zustande.

Erfolgt die Annahme durch den Kunden später als 1 Woche nach Zusendung des Umzugsangebotes, so kommt der Vertrag

erst durch die Bestätigung der Annahme durch die Verwaltung von DLS Umzugsservice zustande.

 

STORNIERUNG DES VERTRAGES

 

Wird der gültige Umzugs-Vertrag durch den Auftraggeber storniert, so sind 30% der Auftragssumme als Entschädigung für den Aufwand des Auftragnehmers zu zahlen. Werden dem Auftragnehmer überlassene Umzugskartons nicht binnen 30 Tagen zur Abholung bestellt oder zurückgesandt, so werden dem Auftraggeber pro nicht zurückgegebenem Karton 1,48 € berechnet.