... wäre.
BESONDERE HAFTUNGSAUSSCHLUSSGRÜNDE
durch Verschulden des Auftraggebers oder des Weisungsberechtigten. § 254 BGB 1. bleibt unberührt.
2. durch Krieg oder kriegsähnliche Er ...
... n.
MISSVERSTÄNDNISSE
Für Missverständnisse, die durch Weisungen und Mitteilungen des Auftraggebers entstehen und solche, die an andere zu
ihrer Annahme nicht bevollm ...