AGB - DLS Umzugsservice
1. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
BEAUFTRAGUNG EINES FRACHTFÜHRERS
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen.
ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN
Leistungen und Aufwendungen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren oder nicht angezeigt wurden, werden
gesondert in Rechnung gestellt. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss
erweitert wird. Grundlegend sind bei Frachtleistungen über 250 km Übernachtungs- / Verpflegungspauschalen von 45,- € /
pro Mitarbeiter anrechenbar. Kosten für Maut- und Frachtzusätze sind, sofern nicht vertraglich vereinbart, nach
tatsächlichen Bedarf abzugleichen.
MISSVERSTÄNDNISSE
Für Missverständnisse, die durch Weisungen und Mitteilungen des Auftraggebers entstehen und solche, die an andere zu
ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Mitarbeiter von DLS Umzugsservice, haftet der Auftraggeber.
SICHERUNG BESONDERS TRANSPORTEMPFLICHER GÜTER
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten fachgerecht für den
Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht
verpflichtet.
ELEKTRO- UND INSTALLATIONSARBEITEN
Die Mitarbeiter der Firma DLS Umzugsservice führen keine Elektro-, Gas- und sonstigen Installationsarbeiten
(auch an EDV) durch.
ÜBERPRÜFUNGSPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung
irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.
FÄLLIGKEIT DES VEREINBARTEN ENTGELDES
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der
Verladung fällig. Der Rechnungsbetrag kann auch vorab auf das Konto der Firma DLS Umzugsservice überwiesen werden.
Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist die Firma DLS Umzugsservice berechtigt, den Umzug
zu stoppen und auf Kosten des Absenders einzulagern, § 419 findet entsprechende Anwendung.
TRINKGELDER
Trinkgelder an die Mitarbeiter und Umzugshelfer sind nicht in der Rechnung von DLS Umzugsservice anrechenbar.
LAGERVERTRAG
Der Kunde hat die Lagerkosten vor Beladung des Transportfahrzeuges an die DLS Umzugsservice zu zahlen. Eine Beladung
des Transportfahrzeuges erfolgt erst bei Geldeingang bei der DLS Umzugsservice.
Im Falle der Lagerung gelten die allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Auf Verlangen des
Auftraggebers können diese eingesehen werden.
VEREINBARUNG RECHT
Es gilt deutsches Recht.
AUFRECHNUNG
Gegen Ansprüche der Firma DLS Umzugsservice ist eine Aufrechnung nur mit fälligem Gegenansprüchen, die unbestritten
oder rechtskräftig sind möglich.
UMZUGSVERTRAG
Der Umzugsvertrag kommt durch die Annahmen des Kunden zustande.
Erfolgt die Annahme durch den Kunden später als 1 Woche nach Zusendung des Umzugsangebotes, so kommt der Vertrag
erst durch die Bestätigung der Annahme durch die Verwaltung von DLS Umzugsservice zustande.
STORNIERUNG DES VERTRAGES
Wird der gültige Umzugs-Vertrag durch den Auftraggeber storniert, so sind 30% der Auftragssumme als Entschädigung für den Aufwand des Auftragnehmers zu zahlen. Werden dem Auftragnehmer überlassene Umzugskartons nicht binnen 30 Tagen zur Abholung bestellt oder zurückgesandt, so werden dem Auftraggeber pro nicht zurückgegebenem Karton 1,48 € berechnet.