... wäre.
BESONDERE HAFTUNGSAUSSCHLUSSGRÜNDE
durch Verschulden des Auftraggebers oder des Weisungsberechtigten. § 254 BGB 1. bleibt unberührt.
2. durch Krieg oder kriegsähnliche Er ...
... , werden
gesondert in Rechnung gestellt. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss
erweitert wird. Grundlegend sind bei Frachtleistungen über 250 km ...